Gesetzliche Impfpflicht bei Geflügel gegen die „Newcastle Krankheit“
Newcastle Disease (Disease = Krankheit) kommt in vielen Ländern der Welt endemisch vor. Aber auch in Europa werden immer wieder Ausbrüche gemeldet. Im Jahr 2018 bereits in Luxemburg (Mai) und in Belgien (April und Juli). Betroffen waren sowohl Hobbyhaltungen als auch kommerzielle Geflügelhaltungen.
Die Newcastle Disease ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch andere Vogelarten (z.B. Enten, Gänse, Straußen oder Tauben) sind empfänglich, können das Virus in sich tragen, verbreiten und unter Umständen auch selbst erkranken. Für VerbraucherInnen ist die Newcastle-Krankheit nicht gefährlich.
Die Newcastle-Krankheit ist für Geflügel hochansteckend und deshalb anzeigepflichtig! Die Zeit von der Infektion bis zum Auftreten der ersten Krankheitsanzeichen beträgt ca. drei bis sechs Tage. Besonders auffällige erste Anzeichen für eine Erkrankung sind:
> drastischer Rückgang der Legeleistung
>
dünnschalige bis schalenlose Eier
>
wässriges Eiklar
>
dünnflüssiger, grünlichgelber Kot; z.T. mit Blut durchmischt
Bei rascher Ausbreitung innerhalb der Herde treten Todesfälle ohne vorher sichtbare Symptome auf. Die Todesrate erkrankter Tiere beträgt bis zu 100%.
Was tun?
Für die Newcastle-Krankheit gibt es in Deutschland eine Impfpflicht. Alle HalterInnen müssen ihre Tiere regelmäßig gegen den Erreger impfen lassen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen von ein oder zwei Tieren.
Mit freundlicher Genehmigung des Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Mehr Information
Wenn Sie Ihr Geflügel regelmäßig impfen wollen so nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Es handelt sich um eine "Lebendimpfung" die den Tieren nicht schadet. Auch beim Verzehr von Ei oder Fleisch ist die Impfung schadfrei, selbst am Impftag.
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